Berufsbild
Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger

 

Ausbildungsinhalte:

Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege:

Bedeutung, Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensräume

Kartieren von Arten und Biotopen

Nutzung von Landschaften; Umweltbelastungen, Auswirkungen auf den Naturhaushalt

Funktionen und Zusammenhänge im Naturhaushalt als Lebensgrundlage

Informationstätigkeit und Besucherbetreuung:

Umweltbildung; Informations- und Öffentlichkeitsarbeit; Lösung von Konfliktsituationen

Information über Schutz- und Pflegemaßnahmen

Planung, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen; Sicherheit der Besucher

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege:

Gewinnen von Saat- und Pflanzgut; Saat- und Pflanzarbeiten; Gehölzschnitt

Erhalten und Verbessern von Lebensräumen in der freien Landschaft; Artenschutz

Einsatz und Wartung der Maschinen und Geräte

Errichten und Unterhalten von einfachen Schutz- und Erholungseinrichtungen sowie Informationseinrichtungen

Wirtschaft, Recht und Soziales:

Organisation und Zusammenarbeit im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege; Förderprogramme

Rechtsgrundlagen für Naturschutz und Landschaftspflege; Umgang mit Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Leistungsbeschreibung für Arbeiten in der Landschaftspflege; Kalkulation, Ausschreibung, Vergabe, Abnahme und Abrechnung, insbesondere nach den geltenden Verdingungsordnungen

Grundsätze des Arbeits- und Sozialrechts

Grundsätze des Gewerbe- und Steuerrechts; Grundlagen des Vertragsrechts, insbesondere dessen Anwendung im Vertragsnaturschutz; Versicherungswesen

Rechtsgrundlage:

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss:

Die Abschlussprüfung wird gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/in durchgeführt.

Erforderliche Nachweise:

Wer die geforderte Berufsausbildung und Berufspraxis nachweist, wird zur Prüfung zugelassen.

Erforderliche Prüfungen:

Die Abschlussprüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:

Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Informationstätigkeit und Besucherbetreuung

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Wirtschaft, Recht und Soziales

Die Prüfung wird praktisch, schriftlich und mündlich durchgeführt.

Prüfungswiederholung:

Nicht bestandene Abschlussprüfungen können zweimal wiederholt werden.

Prüfende Stelle:

Die Prüfung wird vor Prüfungsausschüssen für Naturschutz und Landschaftspflege oder vor der zuständigen Landwirtschaftskammer abgelegt.

Abschlussbezeichnung

Die Abschlussbezeichnung lautet: Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin.

Ausbildungsform

Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist kein bestimmter Ausbildungsgang vorgeschrieben. Berufsbegleitende Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung werden an Akademien für Natur und Umwelt und an landwirtschaftlichen Lehranstalten oder Fachschulen der Landwirtschaftskammern durchgeführt.

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