Ausbildungsinhalte:
Grundlagen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege:
Bedeutung, Ziele und Aufgaben des
Naturschutzes und der Landschaftspflege
Pflanzen- und Tierarten und ihre
Lebensräume
Kartieren von Arten und Biotopen
Nutzung von Landschaften; Umweltbelastungen,
Auswirkungen auf den Naturhaushalt
Funktionen und Zusammenhänge
im Naturhaushalt als Lebensgrundlage
Informationstätigkeit
und Besucherbetreuung:
Umweltbildung; Informations- und
Öffentlichkeitsarbeit; Lösung von Konfliktsituationen
Information über Schutz- und
Pflegemaßnahmen
Planung, Vorbereitung und Durchführung
von Veranstaltungen; Sicherheit der Besucher
Maßnahmen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege:
Gewinnen von Saat- und Pflanzgut;
Saat- und Pflanzarbeiten; Gehölzschnitt
Erhalten und Verbessern von Lebensräumen
in der freien Landschaft; Artenschutz
Einsatz und Wartung der Maschinen
und Geräte
Errichten und Unterhalten von einfachen
Schutz- und Erholungseinrichtungen sowie Informationseinrichtungen
Wirtschaft,
Recht und Soziales:
Organisation und Zusammenarbeit
im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege; Förderprogramme
Rechtsgrundlagen für Naturschutz
und Landschaftspflege; Umgang mit Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten
im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Leistungsbeschreibung für Arbeiten
in der Landschaftspflege; Kalkulation, Ausschreibung, Vergabe, Abnahme
und Abrechnung, insbesondere nach den geltenden Verdingungsordnungen
Grundsätze des Arbeits- und
Sozialrechts
Grundsätze des Gewerbe- und
Steuerrechts; Grundlagen des Vertragsrechts, insbesondere dessen
Anwendung im Vertragsnaturschutz; Versicherungswesen
Rechtsgrundlage:
Verordnung über die Prüfung
zum anerkannten Abschluss Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte
Natur- und Landschaftspflegerin
Ausbildungsabschluss,
Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss:
Die Abschlussprüfung wird gemäß
der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/in durchgeführt.
Erforderliche
Nachweise:
Wer die geforderte Berufsausbildung
und Berufspraxis nachweist, wird zur Prüfung zugelassen.
Erforderliche
Prüfungen:
Die Abschlussprüfung gliedert
sich in die Prüfungsteile:
Grundlagen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege
Informationstätigkeit und Besucherbetreuung
Maßnahmen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege
Wirtschaft, Recht und Soziales
Die Prüfung wird praktisch,
schriftlich und mündlich durchgeführt.
Prüfungswiederholung:
Nicht bestandene Abschlussprüfungen
können zweimal wiederholt werden.
Prüfende
Stelle:
Die Prüfung wird vor Prüfungsausschüssen
für Naturschutz und Landschaftspflege oder vor der zuständigen
Landwirtschaftskammer abgelegt.
Abschlussbezeichnung
Die
Abschlussbezeichnung lautet: Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte
Natur- und Landschaftspflegerin.
Ausbildungsform
Für
die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist kein bestimmter
Ausbildungsgang vorgeschrieben. Berufsbegleitende Lehrgänge
zur Prüfungsvorbereitung werden an Akademien für Natur
und Umwelt und an landwirtschaftlichen Lehranstalten oder Fachschulen
der Landwirtschaftskammern durchgeführt.
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